Corona-Krise
im Berliner Mittelstand.

Forderungen:

1. Rettungslücke schließen!

Der Senat von Berlin hat mit verschiedenen Soforthilfe-Paketen Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen, Kulturbetriebe und andere berücksichtigt. Trotz des Anspruchs der Landesregierung, alle schnell und unbürokratisch unterstützen [zu] wollen, um Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu retten (Wirtschaftssenatorin Ramona Pop), bleibt der Berliner Mittelstand mittlerweile seit Wochen völlig unberücksichtigt. Dabei besteht hier nicht nur eine Gerechtigkeitslücke – viele Betriebe sind zunehmend von existenziellen Notlagen bedroht.

Deshalb fordern wir eine unverzügliche, paritätische Lösung für den Mittelstand: je Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) 1.000 Euro Soforthilfe als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss.

2. Rücktritt der Wirtschaftssenatorin Ramona Pop!

Die ressortfremde Wirtschaftssenatorin handelt wider die Interessen Berlins, wenn sie Klientelpolitik vor die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stellt und sich mit der Bewässerung von Bäumen statt mit der Sicherung des Mittelstandes beschäftigt. Der Mangel an Willen und Sachkenntnis kommt in ihren realitätsfernen Aussagen und ihrer Verweigerung eines Dialogs zum Ausdruck. Diese Ignoranz und Inkompetenz ist nicht heilbar. In Zeiten, die besondere Anforderungen an Kommunikation, Handlungswillen und -fähigkeit stellen, ist ein sofortiger Rücktritt als Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe alternativlos.

3. Einkommenssolidarität des Senats!

Viele Menschen sind durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Probleme geraten. Durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Umsatzverlust fehlt hier auf absehbare Zeit Einkommen. Damit fehlen auch Steuereinnahmen. Zugleich wird allgemein eine Solidarität innerhalb der Gesellschaft eingefordert. Die PR-Kampagne der Senatskanzlei unter Mitwirkung von Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie sieht es so: Auch Solidarität ist ansteckend. Wir unterstützen dies und fordern daher einen solidarischen Verzicht des Senats – äquivalent zur Kurzarbeiter-Regelung, zugunsten von karitativen Einrichtungen in Berlin und bis einschließlich Dezember 2020.

Berlin, 5. Mai 2020

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